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§ 4 Limit-Verordnung 2026/26

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.2.2026

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 4.

An Schulen mit zweisprachigem Unterricht in allen Gegenständen (Minderheitensprachen, Volksgruppensprachen) dürfen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für die deutschsprachigen Schulbücher auch Schulbücher für die Minderheitensprache/Volksgruppensprache in dem Umfang (Anzahl der Titel) pro Schüler/in wie für den vergleichbaren deutschsprachigen Unterricht angeschafft werden.

Schlagworte

Schülerin

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

20013110

Dokumentnummer

NOR40276347

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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