Anhang 1
Sektoren und Teilsektoren, für die angesichts der indirekten CO2‑Kosten davon ausgegangen wird, dass ein tatsächliches Risiko der Verlagerung von CO2‑Emissionen besteht
Nr. | NACE-Code | Beschreibung |
1. | 14.11 | Herstellung von Lederbekleidung |
2. | 24.42 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium |
3. | 20.13 | Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien |
4. | 24.43 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn |
5. | 17.11 | Herstellung von Holz- und Zellstoff |
6. | 17.12 | Herstellung von Papier, Karton und Pappe |
7. | 24.10 | Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen |
8. | 24.44 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer |
9. | 24.45 | Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen |
10. |
| Folgende Teilsektoren innerhalb des Kunststoffsektors (20.16): |
| 20.16.40.15 | Polyethylenglykol und andere Polyetheralkohole in Primärformen |
11. | 24.51 | Alle Produktkategorien im Sektor Eisengießereien |
12. |
| Folgende Teilsektoren innerhalb des Glasfasersektors (23.14): |
| 23.14.12.10 23.14.12.30 | Matten aus Glasfasern Vliese aus Glasfasern |
13. |
| Folgende Teilsektoren innerhalb des Industriegassektors (20.11): |
| 20.11.11.50 20.11.12.90 | Wasserstoff Anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle |
Die Liste der (Teil-)Sektoren, bei denen aufgrund der Energieintensität ein erhöhtes Risiko der Verlagerung von CO2‑Emissionen besteht, beruht auf jener der Leitlinien. Auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen beihilfenrechtlichen Vorgaben wie beispielsweise einer Anpassung der Leitlinien durch die Europäische Kommission, soll der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine Ergänzung des Anhangs privatwirtschaftlich festlegen können. Für die Publizität dieser Festlegung soll auf der Internetseite der Abwicklungsstelle gesorgt werden.
Schlagworte
Holzstoff
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2025
Gesetzesnummer
20012998
Dokumentnummer
NOR40272462
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