Aufwandsentschädigung
§ 2.
Dem Polizeidiensthundeführer gebührt pro Polizeidiensthund für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und Betreuung des Polizeidiensthundes, für die Zurverfügungstellung einer tierschutzkonformen Unterbringung samt den damit verbundenen Aufwendungen und für die anfallenden Transportkosten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 151,28 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2025
Gesetzesnummer
20012972
Dokumentnummer
NOR40271977
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