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§ 2 Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2025

Aufwandsentschädigung

§ 2.

Dem Polizeidiensthundeführer gebührt pro Polizeidiensthund für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und Betreuung des Polizeidiensthundes, für die Zurverfügungstellung einer tierschutzkonformen Unterbringung samt den damit verbundenen Aufwendungen und für die anfallenden Transportkosten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 151,28 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2025

Gesetzesnummer

20012972

Dokumentnummer

NOR40271977

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