vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 Limit-Verordnung 2025/26

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.2.2025

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 5.

Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, betragen zusätzlich € 6,00 zu den jeweils maßgeblichen Höchstbeträgen gem. § 1 für Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen – Unterstufe.

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

20012835

Dokumentnummer

NOR40268480

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)