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§ 4 Limit-Verordnung 2025/26

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.2.2025

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 4.

An Schulen mit zweisprachigem Unterricht in allen Gegenständen (Minderheitensprachen, Volksgruppensprachen) dürfen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für die deutschsprachigen Schulbücher auch Schulbücher für die Minderheitensprache/Volksgruppensprache in dem Umfang (Anzahl der Titel) pro Schüler/in wie für den vergleichbaren deutschsprachigen Unterricht angeschafft werden.

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

20012835

Dokumentnummer

NOR40268479

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