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Anhang 2 Recyclinggips-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

Anhang 2

Konformitätserklärung

Konformitätserklärung

1) Nr.

2) Name des Ausstellers:

Anschrift des Ausstellers:

3) Gegenstand der Erklärung:

4) Das oben beschriebene Produkt ist konform mit den Anforderungen der folgenden Dokumente:

§ 6

§ 6 und Anhang 1 der Recyclinggips-Verordnung, BGBl. II Nr. 415/2024

5) Zusätzliche Angaben:

– Kennung des zugehörigen Beurteilungsnachweises:

– Gültigkeit des zugehörigen Beurteilungsnachweises:

– Die Untersuchungen wurden von folgender externen befugten Fachperson oder Fachanstalt durchgeführt:

– Angabe zur bestimmungsgemäßen Verwendung:

6) Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung)

(Name, Funktion) (Unterschrift oder Äquivalent, autorisiert durch den Aussteller)

 

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2025

Gesetzesnummer

20012808

Dokumentnummer

NOR40267598

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