Artikel 1
Zielsetzungen
Hauptzielsetzung dieser Vereinbarung ist es, für den Ziel- und Quellverkehr mit dem PKW (Individualverkehr) von und nach Linz sowie vom Umland durch Linz ins Umland ein attraktives Alternativangebot im öffentlichen Personennah- und ‑regionalverkehr (ÖPNRV) bereit zu stellen, Marktanteile für den ÖPNRV zu gewinnen und eine zusätzliche Schieneninfrastruktur unter adäquater Nutzung vorhandener Infrastrukturen zu schaffen und sinnvoll zu nutzen. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs und den Einsatz von elektrisch betriebenen und energieeffizienten Verkehrsmitteln einen Beitrag zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung sowie zur Dekarbonisierung des Verkehrs (und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele) zu leisten.
Schlagworte
Personenregionalverkehr, Zielverkehr
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024
Gesetzesnummer
20012717
Dokumentnummer
NOR40265947
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