Ziele der Grundausbildung
§ 2.
Die vorrangigen Ziele der Grundausbildung sind
- 1. die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirksamen Grundausbildung, die als Teil der Aus- und Weiterbildung die Erfüllung der Aufgaben des Rechnungshofes gewährleistet,
- 2. die Unterstützung der Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Förderung ihrer persönlichen Arbeitszufriedenheit,
- 3. die Sicherstellung eines hohen Standards der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; dabei werden gezielt die Ebenen der persönlichen und methodischen sowie der fachlichen Qualifikation angesprochen sowie
- 4. die Berücksichtigung bestehender Qualifikationen (Ausbildung, berufliche Vorerfahrung) bei der individuellen Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Schlagworte
Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2024
Gesetzesnummer
20012647
Dokumentnummer
NOR40263796
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