ARTIKEL 352
Zusammenarbeit zum Schutz des Euro und des armenischen Dram vor Geldfälschung.
Die zuständigen Behörden der Europäischen Union und der Republik Armenien arbeiten im Hinblick auf einen wirksamen Schutz des Euro und des Dram vor Geldfälschung zusammen. Diese Zusammenarbeit schließt die Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung bei der Verhinderung und Bekämpfung der Fälschung des Euro und des Dram ein, einschließlich des Austauschs von Informationen.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40260103
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)