ARTIKEL 259
Die Vertragsparteien stärken und fördern die Entwicklung von für die regionale Zusammenarbeit relevanten Elementen in den unter dieses Abkommen fallenden Bereichen wie Verkehr, Energie, Kommunikationsnetze, Kultur, Bildung, Forschung, Tourismus, Wasserressourcen und Umwelt, Katastrophenschutz und anderen Bereichen, die für die regionale Zusammenarbeit von Belang sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020
Gesetzesnummer
20011102
Dokumentnummer
NOR40222207
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