vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 259 Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2020

ARTIKEL 259

Die Vertragsparteien stärken und fördern die Entwicklung von für die regionale Zusammenarbeit relevanten Elementen in den unter dieses Abkommen fallenden Bereichen wie Verkehr, Energie, Kommunikationsnetze, Kultur, Bildung, Forschung, Tourismus, Wasserressourcen und Umwelt, Katastrophenschutz und anderen Bereichen, die für die regionale Zusammenarbeit von Belang sind.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020

Gesetzesnummer

20011102

Dokumentnummer

NOR40222207

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)