vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 33 PA-PFA-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2016

5. Abschnitt

Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft

§ 33

Im Rahmen des theoretischen Teils der PFA-Ausbildung gemäß der Anlage 2 ist die Erreichung des Kompetenzerwerbs in den Themenfeldern, bei denen eine Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft vorgesehen ist, von den Lehrkräften zu überprüfen, zu beurteilen und zu dokumentieren. § 18 Abs. 2 bis 4 ist sinngemäß anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte