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ARTIKEL 19 Abkommen über Flugverkehrsdienste (China)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.1.2016

ARTIKEL 19

Abänderungen

Jede Abänderung dieses Abkommens, welche von den Vertragsparteien vereinbart wird, tritt am 60. Tag nach Übermittlung der Mitteilungen der Vertragsparteien in Kraft, worin sie bestätigen, dass alle notwendigen internen Schritte für die Genehmigung dieser Abänderung erfüllt worden sind.

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