Anlage 1
— SCHLUSSAKTE
Die Bevollmächtigten
DES KÖNIGREICHS BELGIEN,
DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,
DES KÖNIGREICHS SPANIEN,
DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,
IRLANDS,
DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,
DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,
DER REPUBLIK ÖSTERREICH,
DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,
DER REPUBLIK FINNLAND,
DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,
DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,
Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT,
nachstehend “Mitgliedstaaten" genannt, und
der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
einerseits und
der Bevollmächtigte der REPUBLIK SAN MARINO,
nachstehend “San Marino" genannt,
andererseits,
die in Brüssel am 30/10/97 zur Unterzeichnung des Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union zusammengetreten sind, haben das genannte Protokoll angenommen.
Die Bevollmächtigten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der Bevollmächtigte von San Marino haben ferner die dieser Schlußakte beigefügte Gemeinsame Erklärung angenommen.
- GESCHEHEN zu Brüssel am dreißigsten Oktober neunzehnhundertsiebenundneunzig.
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025
Gesetzesnummer
20008828
Dokumentnummer
NOR40162054
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