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Artikel 4 Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino – Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2002

Artikel 4

Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

GESCHEHEN zu Brüssel am dreißigsten Oktober neunzehnhundertsiebenundneunzig.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025

Gesetzesnummer

20008828

Dokumentnummer

NOR40162053

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