§ 0
Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014
Kurztitel
Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4 bis 10 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler sowie hinsichtlich des § 6 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
