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Anlage II Statistik über den Viehbestand

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2012

Anlage II

Rinder

Jungvieh unter ein Jahr alt

Schlachtkälber und Jungrinder, die geschlachtet werden sollen

Andere Kälber und Jungrinder, männlich

Andere Kälber und Jungrinder, weiblich

Jungvieh ein Jahr bis unter zwei Jahre alt

Stiere und Ochsen

Schlachtkalbinnen

Nutz- und Zuchtkalbinnen

Rinder zwei Jahre alt und älter

Stiere und Ochsen

Schlachtkalbinnen

Nutz- und Zuchtkalbinnen

Milchkühe

Andere Kühe

Rinder insgesamt

 

Schlagworte

Nutzkalb

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2025

Gesetzesnummer

20007836

Dokumentnummer

NOR40139404

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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