vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 0

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Kurztitel

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 496/2013

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014

StF: BGBl. II Nr. 496/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4 bis 10 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler sowie hinsichtlich des § 6 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)