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Artikel 4 Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.2.2012

zum Inkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 63/2024

Artikel 4

(Übergabemodalitäten und Art der Beförderung)

(1) Nach Zustimmung der ersuchten Vertragspartei zur Rückübernahme ergeht eine schriftliche Mitteilung der ersuchenden Vertragspartei an die ersuchte Vertragspartei, die folgende Angaben zu enthalten hat:

  1. a) Art der Beförderung bei der Rückführung (Luft oder Landweg);
  2. b) Datum der Übergabe;
  3. c) Uhrzeit der Übergabe;
  4. d) Ort der Übergabe (Grenzübergangsstelle);
  5. e) erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der besonderen Bedürfnisse der zu überstellenden Person;
  6. f) Information über Begleitung und Sicherheitsmaßnahmen, die am Ort der Übergabe zu veranlassen sind.

(2) Die Mitteilung aus dem Absatz 1 dieses Artikels erfolgt durch Übersendung des diesem Durchführungsprotokoll als Anhang I angeschlossenen Überstellungsformulars. Das Überstellungsformular wird an die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei mittels Telefax oder Email spätestens zwei Arbeitstage vor dem Tag der Überstellung übermittelt.

(3) Falls der Termin der Überstellung wegen Formalitäten oder praktischer Hindernisse durch die ersuchende Vertragspartei verschoben wurde, wird die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei darüber sofort die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei informieren.

(4) Im Falle der Verschiebung des Überstellungstermins gemäß Absatz 3 dieses Artikels ist die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei gemäß Absatz 2 dieses Artikels verpflichtet, das Überstellungsformular zu erneuern.

(5) Falls der vereinbarte Termin der Überstellung wegen Formalitäten oder praktischen Hindernissen durch die ersuchte Vertragspartei verschoben wurde, wird die zuständige Behörde der ersuchten Vertragspartei darüber sofort die zuständige Behörde der ersuchenden Vertragspartei informieren und einen neuen Termin vorschlagen.

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2024

Gesetzesnummer

20007717

Dokumentnummer

NOR40136715

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