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§ 2 Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.2.2012

§ 2

Die haushaltsführende Stelle gemäß § 1 Z 2 bewirtschaftet ein Detailbudget zweiter Ebene des sachlich in Betracht kommenden Detailbudgets erster Ebene und ist dem Bundeskanzleramt in seiner Funktion als haushaltsführende Stelle nachgeordnet.

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