Artikel 9
Sprache
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens findet in deutscher und mazedonischer Sprache, jeweils unter Anschluss einer englischen Übersetzung statt.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
20007463
Dokumentnummer
NOR40131940
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