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Artikel 9 Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordmazedonien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.7.2011

Artikel 9

Sprache

Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens findet in deutscher und mazedonischer Sprache, jeweils unter Anschluss einer englischen Übersetzung statt.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2019

Gesetzesnummer

20007463

Dokumentnummer

NOR40131940

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