Ausnahme bei bestimmten in Kombination gehaltenen Derivaten
§ 6.
Ein Derivat ist bei der Berechnung des Commitment weiters nicht zu berücksichtigen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
- 1. Das kombinierte Halten von einem Derivat sowie von Geld oder risikolosen geldäquivalenten Finanzinstrumenten entspricht der Kassa-Position des dem Derivat zu Grunde liegenden Finanzinstruments.
- 2. Das Derivat erzeugt kein zusätzliches Gesamtrisiko, Leverage oder Marktrisiko.
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2019
Gesetzesnummer
20007420
Dokumentnummer
NOR40131284
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