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Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.2010

§ 0

Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 60/2011

Inkrafttretensdatum

22.09.2010

Langtitel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Montenegro zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme (Rückführung und Übernahme) von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

StF: BGBl. III Nr. 60/2011 idF BGBl. III Nr. 92/2011 (VFB)

Ratifikationstext

Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 16. September 2010 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Montenegro (im Folgenden: „Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 19 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme (Rückführung und Übernahme) von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (im Folgenden „Abkommen“ genannt), vereinbart wie folgt:

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1 Siehe ABl. Nr. L 334 vom 19.12.2007 S. 26.

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