§ 0
Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
22.09.2010
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Montenegro zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme (Rückführung und Übernahme) von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
StF: BGBl. III Nr. 60/2011 idF BGBl. III Nr. 92/2011 (VFB)
Ratifikationstext
Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 16. September 2010 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Montenegro (im Folgenden: „Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 19 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme (Rückführung und Übernahme) von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (im Folgenden „Abkommen“ genannt), vereinbart wie folgt:
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1 Siehe ABl. Nr. L 334 vom 19.12.2007 S. 26.
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