vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 9 Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.2010

V. Schlussbestimmungen

Artikel 9

Sprache

Die Vertragsparteien werden miteinander in deutscher, montenegrinischer oder englischer Sprache kommunizieren.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)