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Artikel 10 Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.9.2010

Artikel 10

Expertengespräche

Die Vertragsparteien vereinbaren die Schaffung einer bilateralen Expertenkommission, welche aus Vertretern der zuständigen Behörden gemäß Artikel 1 dieses Protokolls besteht, und auf Ersuchen einer der Vertragsparteien nach Bedarf zusammentritt.

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