vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 13 Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.4.2011

Artikel 13

Änderungen und Ergänzungen

Die Parteien können in gegenseitigem Einvernehmen das Protokoll ändern und ergänzen. Der Wortlaut des geänderten oder ergänzten Protokolls wird auf diplomatischem Weg ausgetauscht. Die Änderungen oder Ergänzungen treten gemäß Artikel 14 Absatz 1 dieses Protokolls in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)