Artikel 14
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Das Durchführungsprotokoll tritt in Kraft, nachdem dem Gemischten Rückübernahmeausschuss nach Artikel 18 des Abkommens das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten notifiziert worden ist.
Das Durchführungsprotokoll tritt gleichzeitig mit dem Abkommen außer Kraft.
Geschehen zu Belgrad am 25. Juni im Jahre 2010 in zwei Urschriften, jede in deutscher, serbischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Fall von Auslegungsproblemen geht der englische Text vor.
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