Artikel 4
Zuständige Behörden
Die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Behörden werden in den Durchführungsvereinbarungen gemäß Artikel 9 bezeichnet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 4
Zuständige Behörden
Die für die Durchführung dieses Abkommens zuständigen Behörden werden in den Durchführungsvereinbarungen gemäß Artikel 9 bezeichnet.
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