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DBA – Vietnam – Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Vietnam)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2010

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Vietnam plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.

Dokumentalistische Gliederung: Protokoll = Anlage 1 Annex = Anlage 2 Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3

§ 0

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Vietnam)

Kurztitel

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Vietnam)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 135/2009

Typ

Vertrag – Vietnam

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Vietnam plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex

StF: BGBl. III Nr. 135/2009 (NR: GP XXIV RV 16 AB 71 S. 14 . BR: AB 8060 S. 767 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190 . BR: AB 9848 S. 870 .)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Vietnamesisch

Sonstige Textteile

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Oktober 2008 bzw. 14. Oktober 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll und Annex wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:

Protokoll = Anlage 1

Annex = Anlage 2

Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2025

Gesetzesnummer

20006631

Dokumentnummer

NOR40113899

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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