vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2008

§ 5

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. II Nr. 17/1997, tritt mit Ablauf des 31. März 2008 außer Kraft; sie ist jedoch auf Sitzungen vor diesem Zeitpunkt weiter anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)