§ 4
Diese Verordnung tritt mit Beginn des zweiten Quartals 2008 in Kraft und gilt für Sitzungen nach dem 31. März 2008.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Beginn des zweiten Quartals 2008 in Kraft und gilt für Sitzungen nach dem 31. März 2008.
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