§ 5
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. II Nr. 17/1997, tritt mit Ablauf des 31. März 2008 außer Kraft; sie ist jedoch auf Sitzungen vor diesem Zeitpunkt weiter anzuwenden.
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