Artikel 8
Mit In–Kraft–Treten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der mazedonischen Regierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen 1 vom 24. Mai 1996 im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien außer Kraft.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 293/1996.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
20005256
Dokumentnummer
NOR40086610
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