vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 54 Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2006

ARTIKEL 54

Artikel 54

Energie

Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf Folgendes:

  1. a)Förderung der erneuerbaren Energie;b)Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz;c)angewandte Forschung auf dem Gebiet der Vernetzung von Datenbanken, insbesondere zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern der beiden Vertragsparteien;d)Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Gemeinschaft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte