ARTIKEL 54
Artikel 54
Energie
Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf Folgendes:
- a)Förderung der erneuerbaren Energie;b)Förderung des Energiesparens und der Energieeffizienz;c)angewandte Forschung auf dem Gebiet der Vernetzung von Datenbanken, insbesondere zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern der beiden Vertragsparteien;d)Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Gemeinschaft.
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