Artikel 1
Südrhodesia ist nach einer Mitteilung der königlich großbritannischen Gesandtschaft in Wien im Sinne des Artikels 24 des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen Österreich und Großbritannien vom 22. Mai 1924 (kundgemacht im Bundesgesetzblatte Nr. 80 von 1925) diesem Vertrage beigetreten.
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