II
Artikel 2
Das Ersuchen um Feststellung der Staatsangehörigkeit muss, abgesehen von den Personaldaten, erforderlichenfalls folgende Angaben enthalten:
- die für die Feststellung der Staatsangehörigkeit notwendigen Informationen;
- Hinweise auf eine etwaige auf Krankheit oder Alter beruhende besondere Hilfs-, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit der zu übergebenden Person mit deren Einverständnis;
- sonstige im Einzelfall bei der Übergabe erforderliche Schutz- oder Sicherheitsmaßnahmen.
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