Artikel XVII
Beitritt
Dieses Übereinkommen steht nach dem 22. Juni 1980 allen Nichtunterzeichnerstaaten und jeder Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2022
Gesetzesnummer
20004261
Dokumentnummer
NOR40068809
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