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Artikel 17 Abkommen über den Straßenverkehr - Protokoll über Straßenverkehrszeichen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.2.1957

Artikel 17

Das Zeichen [Signal] „ENGPASS" (I, 13) wird aufgestellt, wenn die zuständigen Behörden es für notwendig erachten, eine Verengung der Fahrbahn anzuzeigen, die eine Gefahr darstellen kann.

Zusatzdokumente: image001

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