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Artikel 8 Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.5.2002

Artikel 8

Dieser Beschluß tritt in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten dem Generalsekretariat des Rates den Abschluß der Verfahren notifiziert haben, die nach ihrer Rechtsordnung für die Anwendung dieses Beschlusses erforderlich sind.

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