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Artikel 7 Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.5.2002

Artikel 7

Dieser Beschluß wird fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und der Ziele des Artikels 8c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft überprüft.

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