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DBA – BRD 2000 – Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.12.2023

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

§ 0

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Deutschland)

Kurztitel

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Deutschland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 182/2002 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 12/2024

Typ

Vertrag – Deutschland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.12.2023

Unterzeichnungsdatum

24.08.2000

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

StF: BGBl. III Nr. 182/2002 (NR: GP XXI RV 695 AB 819 S. 81 . BR: AB 6462 S. 681 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 32/2012 (NR: GP XXIV RV 1071 AB 1117 S. 100 . BR: AB 8480 S. 795 .)

BGBl. III Nr. 12/2024 (NR: GP XXVII RV 2180 AB 2233 S. 233 . BR: AB 11310 S. 959 .)

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Juli 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 31 Abs. 2 mit 18. August 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen,

in der Absicht, in Bezug auf die unter dieses Abkommen fallenden Steuern eine Doppelbesteuerung zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder ‑umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten oder ‑gebieten ansässigen Personen) zu schaffen –

sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2025

Gesetzesnummer

20002157

Dokumentnummer

NOR40259707

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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