DBA – BRD 2000 – Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Deutschland)

Alte FassungIn Kraft seit 18.8.2002

§ 0

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Deutschland)

Kurztitel

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Deutschland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 182/2002

Typ

Vertrag - Deutschland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.08.2002

Außerkrafttretensdatum

27.12.2023

Unterzeichnungsdatum

24.08.2000

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

StF: BGBl. III Nr. 182/2002 (NR: GP XXI RV 695 AB 819 S. 81 . BR: AB 6462 S. 681 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 32/2012 (NR: GP XXIV RV 1071 AB 1117 S. 100 . BR: AB 8480 S. 795 .)

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Juli 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 31 Abs. 2 mit 18. August 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen -

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2025

Gesetzesnummer

20002157

Dokumentnummer

NOR30002367

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