§ 0
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Kroatien)
Kurztitel
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Kroatien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 172/2002
Inkrafttretensdatum
03.11.1998
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen den Regierungen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 172/2002
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 11 der Vereinbarung erfolgten am 27. Februar 1995 bzw. 3. November 1998; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit 3. November 1998 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)