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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.5.2000

§ 0

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Tschechische R)

Kurztitel

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 62/2002

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.05.2000

Unterzeichnungsdatum

30.05.2000

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

StF: BGBl. III Nr. 62/2002

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Zentraleuropäischen Konferenz vom 17. März 1993 in Wien, auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,

ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,

IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik sowie im Transit durch diese beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten,

HABEN FOLGENDES VEREINBART:

Anmerkung

Das Memorandum wurde als Anlage 4 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3

Lärmausstoß

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2019

Gesetzesnummer

20001996

Dokumentnummer

NOR30002177

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