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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Tschechische R)
Kurztitel
Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 62/2002
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
30.05.2000
Unterzeichnungsdatum
30.05.2000
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
StF: BGBl. III Nr. 62/2002
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Zentraleuropäischen Konferenz vom 17. März 1993 in Wien, auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,
ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,
IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik sowie im Transit durch diese beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
Anmerkung
Das Memorandum wurde als Anlage 4 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk3
Lärmausstoß
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2019
Gesetzesnummer
20001996
Dokumentnummer
NOR30002177
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