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Artikel 1 Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1959

Artikel 1

Spanische und österreichische Staatsangehörige, die einen gültigen spanischen bzw. österreichischen Reisepaß besitzen, können ohne Sichtvermerk nach Österreich bzw. Spanien einreisen.

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