TEIL VI: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 16
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau der Republik Österreich und dem Verkehrsministerium der Volksrepublik Polen über die internationale Güterbeförderung im Straßenverkehr, in Kraft getreten am 1. Jänner 1964, außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017
Gesetzesnummer
20001334
Dokumentnummer
NOR40018365
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