§ 0
Rückübernahmeabkommen (Litauen)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen (Litauen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 12/2000
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Übernahme von Personen, die illegal in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 12/2000
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 11. Februar bzw. 22. November 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Litauen (im weiteren Vertragsparteien genannt),
ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,
in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,
von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,
haben folgendes vereinbart:
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