§ 0
Vertrag über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Schweiz)
Kurztitel
Vertrag über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 186/1981
Typ
Vertrag – Schweiz
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.07.1981
Unterzeichnungsdatum
23.05.1979
Index
99/03 Kraftfahrrecht
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen
StF: BGBl. Nr. 186/1981 idF BGBl. Nr. 577/1982 (DFB)
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Juni 1981 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Schweizerische Eidgenossenschaft
von dem Wunsche geleitet, die Rechtsstellung der Angehörigen beider Staaten bei einem Verkehrsunfall im anderen Land zu verbessern,
in Anbetracht, daß in beiden Staaten die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Motorfahrzeuge) obligatorisch ist und Einrichtungen für den Ersatz der von nicht versicherten oder nicht ermittelten Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) verursachten Schäden bestehen,
in der Erkenntnis, daß es angezeigt ist, im gegenseitigen Verhältnis die in ihren Gesetzgebungen gegenüber ausländischen Geschädigten vorgesehenen Einschränkungen auszuschließen,
haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2019
Gesetzesnummer
10011534
Dokumentnummer
NOR11011799
alte Dokumentnummer
N9198114107T
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