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Vertrag über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1981

§ 0

Vertrag über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Schweiz)

Kurztitel

Vertrag über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 186/1981

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1981

Unterzeichnungsdatum

23.05.1979

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schadendeckung bei Verkehrsunfällen

StF: BGBl. Nr. 186/1981 idF BGBl. Nr. 577/1982 (DFB)

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Juni 1981 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Schweizerische Eidgenossenschaft

von dem Wunsche geleitet, die Rechtsstellung der Angehörigen beider Staaten bei einem Verkehrsunfall im anderen Land zu verbessern,

in Anbetracht, daß in beiden Staaten die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Motorfahrzeuge) obligatorisch ist und Einrichtungen für den Ersatz der von nicht versicherten oder nicht ermittelten Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) verursachten Schäden bestehen,

in der Erkenntnis, daß es angezeigt ist, im gegenseitigen Verhältnis die in ihren Gesetzgebungen gegenüber ausländischen Geschädigten vorgesehenen Einschränkungen auszuschließen,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2019

Gesetzesnummer

10011534

Dokumentnummer

NOR11011799

alte Dokumentnummer

N9198114107T

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