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Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.10.1981

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 451/1981

Typ

Vertrag – Finnland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.10.1981

Unterzeichnungsdatum

25.03.1980

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter

StF: BGBl. Nr. 451/1981

Änderung

BGBl. Nr. 7/1990

Sprachen

Deutsch, Finnisch

Ratifikationstext

Die in Artikel 15 Absatz 1 des vorstehenden Abkommens vorgesehenen Mitteilungen wurden am 25. August 1981 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher am 24. Oktober 1981 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Finnland

in dem Wunsch, die Straßenbeförderungen von Personen und Gütern zwischen den beiden Staaten oder im Transit durch ihre Gebiete weiter zu entwickeln,

haben folgendes vereinbart:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.6.1996

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2019

Gesetzesnummer

10011531

Dokumentnummer

NOR11011796

alte Dokumentnummer

N9198113848T

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Stichworte